Anträge auf Beeidigung und Ermächtigung sowie Registrierung, Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
Für die Arbeit bei Gerichten und Justizbehörden können persönlich und fachlich geeignete Dolmetscherinnen und Dolmetscher unter den Voraussetzungen des Justizgesetzes NRW allgemein beeidigt, Übersetzerinnen und Übersetzer ermächtigt und ausländische Dienstleister (Sprachmittler) vorübergehend registriert werden.
Anerkannte Sprachmittler werden in die landes- und bundesweite Datenbank eingetragen. In dieser Datenbank können auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer in einer bestimmten Sprache gefunden werden.
Weiterführende Informationen und Antragsformulare auf dem Justizportal des Landes NRW:
Online-Datenbank und Hinweise und Antragsformulare für Neuanträge und Verlängerungen
Außerdem können die Anträge an das hiesige Oberlandesgericht auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) gestellt werden. Ebenso finden Sie auch dort weitere Informationen .
Ansprechpartnerin:
Justizbeschäftigte Becker
Telefon 02381 272-5402