Ernennung

Seit dem 01.06.2000 ist für die Einstellung in das Richterverhältnis die Präsidentin des Oberlandesgerichts zuständig. Sie beruft die Bewerberinnen/Bewerber in ihrem Geschäftsbereich in das Richterverhältnis auf Probe. Die Ernennung wird mit dem Tage der Aushändigung der Ernennungsurkunde wirksam, sie begründet keinen Anspruch auf eine spätere Übernahme in das Richterverhältnis auf Lebenszeit. Für das Beschäftigungsverhältnis gelten die Bestimmungen des Deutschen Richtergesetzes, des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes NRW und des Landesbeamtengesetzes NRW.

Zwischen dem Auswahlverfahren und der Aushändigung der Ernennungsurkunde liegen in der Regel ein bis zwei Monate.

Einsatz

Vom Tage der Aushändigung der Ernennungsurkunde an erfolgt die Bestellung zur Richterin/zum Richter mit Auftrag bei einem Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Die Richterin/der Richter wird in einer Zivilkammer eingesetzt. Der Auftrag wird auf zwölf Monate befristet. Anschließend folgt ein zwölfmonatiger Einsatz bei einem Amtsgericht. Im Rahmen der amtsgerichtlichen Station werden neben Zivilsachen auch Straf- und Bußgeldsachen, Familiensachen oder Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bearbeitet.

Wir weisen den Proberichterinnen/Proberichtern – soweit möglich – einen festen Landgerichtsbezirk als Einsatzort zu. Bei der Auswahl versuchen wir, ihren Vorstellungen nahezukommen. Allerdings sind Ausnahmen von der grundsätzlich festen Zuweisung eines Landgerichtsbezirks für die Dauer der Probezeit möglich. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Besetzung der Präsidialamtsgerichte in Dortmund und Essen.

Zahlreiche Fortbildungsreihen, bei denen es sich um Pflichtveranstaltungen handelt, begleiten die jungen Richterinnen/Richter in das Berufsleben.


Nähere Einzelheiten zum Berufseinstieg finden sich in der Informationsbroschüre PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.