Auswahl und Bestellung der Mitglieder des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm und des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm und der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen nehmen die Aufgaben der Rechtsprechung in berufsrechtlichen Angelegenheiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wahr.
Mitglieder dieser Gerichte sind (auch) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die während der Dauer ihres Amtes die Stellung einer Berufsrichterin oder eines Berufsrichters haben. Die Auswahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die über die notwendige persönliche und fachliche Eignung verfügen müssen, erfolgt im Dezernat 4 auf der Grundlage einer von dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer gefertigten Vorschlagsliste.
Beschwerden über die Rechtsanwaltskammer Hamm
Dezernat 4 führt die Staatsaufsicht über die Rechtsanwaltskammer Hamm und ist zuständig für die Entscheidung von Beschwerden über die Rechtsanwaltskammer Hamm. Die Aufsicht beschränkt sich nach den Vorgaben der Bundesrechtsanwaltsordnung darauf, dass die Kammer Gesetz und Satzung beachtet und insbesondere die ihr übertragenen Aufgaben erfüllt.
Gesetzgebung und allgemeine Angelegenheiten auf dem Gebiet der rechtsberatenden Berufe
Dezernat 4 wirkt mit bei Gesetzesvorhaben in den Angelegenheiten der rechtsberatenden Berufe. Aus der Sicht der Praxis bezieht das Dezernat – in Zusammenarbeit mit den Amts- und Landgerichten – Stellung zu geplanten Änderungen von berufsrechtlichen Gesetzen, Verordnungen und Verfügungen, die Notar-, Anwalts- und andere Rechtsdienstleistungsangelegenheiten betreffen.
Ansprechpartnerinnen:
Justizbeschäftigte Wendel
Telefon 02381 272-4412
Justizbeschäftigte Kemper
Telefon 02381 272-4411