Allgemeine Informationen und Aufgaben

Die Vertrauenspersonen haben nach § 95 Abs. 1 SGB IX die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, die den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen oder berühren. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die zugunsten schwerbehinderten Menschen geltenden Bestimmungen durchgeführt und die dem Arbeitgeber per Gesetz vorgegebenen Pflichten sowie evtl. Integrationsvereinbarungen (§ 83 SGB IX) eingehalten werden.
    
Weitere Aufgabe ist es, bei den zuständigen Stellen Maßnahmen, zugunsten schwerbehinderter Menschen, zu beantragen. Das betrifft vor allem die berufliche Eingliederung und die Beschäftigung der schwerbehinderten Menschen. Es können sowohl berufliche Weiterbildungs- als auch gesundheitsbildende oder -erhaltende Maßnahmen sein.
Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen sind entgegenzunehmen und ggf. ist durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken.
      
Treten bei der Eingliederung Schwerbehinderter Probleme auf, ist es Aufgabe der Vertrauenspersonen, diese Probleme gemeinsam mit allen Beteiligten zu lösen. Kernpunkt der Arbeit ist es, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Dienststellen zu fördern und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen, ihnen Gesprächsmöglichkeiten anzubieten und sich bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz einzuschalten.

Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung im nichtrichterlichen Dienst

  • Martina Schmidt – Vertrauensperson
    Telefon 02381 272-5515
  • Manuela Lange – 1. stellvertretende Vertrauensperson
    Telefon 02381 272-1954
  • Bircan Dogan – 2. stellvertretende Vertrauensperson
    Telefon 02381 272-1423

E-Mail-Adresse:  schwerbehindertenvertretung@olg-hamm.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung im richterlichen Dienst

 

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