Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt seine neuen Unterhaltsleitlinien bekannt gegeben. Diese gelten ab 01.07.2005. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erzielen.

Die vorliegende Fassung wurde im Hinblick auf gesetzliche Änderungen sowie neue Regelbeträge, Selbstbehalte und Bedarfssätze ergänzt bzw. geändert. Um eine einfachere Handhabung zu gewährleisten und die Vergleichbarkeit der Ausführungen der verschiedenen Oberlandesgerichte zu den einzelnen Grundsätzen zu erleichtern, liegt weiterhin die unter allen Oberlandesgerichten besprochene bundeseinheitliche Struktur der Leitlinien zugrunde.

Veröffentlicht sind diese Leitlinien u.a. hier auf der Homepage des Oberlandesgerichts Hamm (Service - Hammer Leitlinien -).