Ab sofort können Richter im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm das Angebot der kollegialen Beratung in Form der sog. Intervision in Anspruch nehmen. Ziel der Intervision ist es, Richtern ein Feedback zu ihrer Verhandlungsführung zu ermöglichen und sie auf diese Weise bei der Entwicklung ihres individuellen Verhandlungsstils zu unterstützen. Denn erst das Wissen um die Wirkung eigener Verhaltensweisen ermöglicht deren Veränderung. So kann z.B. das Blättern des Richters in einer Akte während eines Plädoyers auf die Verfahrensbeteiligten wie Desinteresse wirken.

Als sog. Intervisoren stehen nunmehr 34 Richter zur Verfügung, die ihre Kollegen auf deren Wunsch hin in einer Verhandlung besuchen und ihnen anschließend eine Rückmeldung zu ihrer Verhandlungsführung geben. Die Richter wurden durch eine mehrtägige Weiterbildung auf ihre Intervisorentätigkeit vorbereitet. Das gesamte Projekt wird durch eine wissenschaftliche Evaluation begleitet.

Die Methodik der kollegialen Beratung wird sowohl in Non-Profit-Organisationen als auch in der Privatwirtschaft schon länger für die Fortbildung von Führungskräften eingesetzt und wurde hier den Besonderheiten der richterlichen Tätigkeit angepasst. Somit ist auch dieses Projekt ein Beispiel für die Bereitschaft der Justiz, sich konstruktiv-kritisch mit modernen Methoden der Personalentwicklung auseinander zu setzen und sie den besonderen Erfordernissen der Rechtspflege entsprechend weiter zu entwickeln. 

Weitere Informationen zur kollegialen Beratung sind im Internetauftritt des OLG Hamm abrufbar