Vor dem 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm sind derzeit weit über 300 Berufungsverfahren in Fällen anhängig, in denen Strafgefangene eine Entschädigung wegen angeblich menschenunwürdiger Unterbringung in Justizvollzugsanstalten verlangen.

Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts verhandelt am 8. September 2010 mehrere Parallelverfahren von Gefangenen, die wegen ihrer Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt Detmold und Münster Schadensersatz vom Land Nordrhein-Westfalen begehren.

Eine erneute Verhandlung und Entscheidung in dem Verfahren eines ehemaligen - in der Justizvollzugsanstalt Detmold untergebrachten - Strafgefangenen, dem Schadensersatz in Höhe von 10 Euro pro Tag zuerkannt worden war, weil ihm mehrere Monate eine Grundfläche von weniger als 5 qm zustand, ist erforderlich geworden, nachdem das Urteil des 11. Zivilsenats vom 18.03.2009 (I – 11 U 88/08) auf die Revision des beklagten Landes durch den Bundesgerichtshof aufgehoben worden war (Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2010 - III ZR 124/09).

Die Sitzung beginnt am 8. September 2010 um 9.00 Uhr und findet in Saal A006 des Oberlandesgerichts statt. 

Mittwoch, den 22.09.2010, 9.00 Uhr, Saal B408 stehen weitere Verfahren an, die sich auf Fälle der Unterbringung von Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Hagen beziehen. Mittwoch, den 29.09.2010, 9.00 Uhr, Saal B408 befasst sich der 11. Zivilsenat mit Verfahren, die sich auf Fälle der Unterbringung von Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Werl beziehen.