Gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 JAG NRW bleibt für die Teilnahme an einer Verfahrenssimulation, die von einer inländischen oder ausländischen Hochschule in fremder Sprache durchgeführt wurde, ein Semester bei der Berechnung der Fachsemesterzahl unberücksichtigt, wenn der Prüfling einen Arbeitsaufwand hatte, der dem Aufwand von mindestens sechzehn Semesterwochenstunden entspricht und ein Leistungsnachweis erworben wurde. 

Ein Leistungsnachweis kann nicht zugleich als Beleg der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 2 JAG NRW 2003/2021 (Zwischenprüfung) oder des § 28 Abs. 3 Satz 3 JAG NRW 2003/2022 (Schwerpunktbereichsprüfung) eingesetzt werden (§ 25 Abs. 4 JAG NRW 2003/2021).

    
Merkblatt zum Freiversuch