Gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 JAG NRW 2022 können für die Mitgliedschaft in gesetzlich oder durch die Grundordnung vorgesehenen Gremien der Hochschule oder Wahrnehmung des Amtes der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bis zu drei Semester unberücksichtigt bleiben. Es ist die Mitgliedschaft in einem der oben genannten Gremien oder die Wahrnehmung des Amtes der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nachzuweisen und zwar für ein Sommersemester in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. und für ein Wintersemester in der Zeit vom 01.10. bis 31.03..

   
Merkblatt zum Freiversuch