Für die Arbeit bei Gerichten und Justizbehörden können persönlich und fachlich geeignete Dolmetscherinnen und Dolmetscher unter den Voraussetzungen des Justizgesetzes NRW allgemein beeidigt, Übersetzerinnen und Übersetzer ermächtigt und ausländische Dienstleisterinnen oder Dienstleister (Sprachmittlerinnen oder Sprachmittler) vorübergehend registriert werden.
Anerkannte Sprachmittlerinnen oder Sprachmittler werden in die landes- und bundesweite Datenbank eingetragen. In dieser Datenbank können auch Dolmetscherinnen/Dolmetscher oder Übersetzerinnen/Übersetzer in einer bestimmten Sprache gefunden werden.
Weiterführende Informationen und Antragsformulare auf dem Justizportal des Landes NRW :
Online-Datenbank und Hinweise und Antragsformulare für Neuanträge und Verlängerungen
„Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsbehelfe“ – „Nordrhein-Westfalen“
Ansprechpartner:
Justizhauptsekretärin Parreuter
Telefon 02381 272-5402