Behindertenparkplätze
Auf der linken Seite der Arnold-Freymuth-Straße, das ist die Zufahrt, die von der Heßlerstraße zum Parkplatz des Oberlandesgerichts führt, sind vier Behindertenparkplätze ausgewiesen. Weitere sieben Behindertenparkplätze sind an der Rückseite des Gebäudes auf der rechten Seite der Zufahrt zum Parkplatz des Oberlandesgerichts eingerichtet.
Barrierefreier Zugang
Der Haupteingang des Oberlandesgerichts Hamm ist von den Behindertenparkplätzen auf der Rückseite des Gebäudes aus etwa 75 m entfernt und ebenerdig zu erreichen. Die beiden Behindertenparkplätze an der Arnold-Freymuth-Straße sind etwa 25 m vom Haupteingang entfernt. Durch eine kleine gegenüberliegende Rampe am Gehweg ist der Haupteingang auch von diesen Behindertenparkplätzen aus ebenerdig zu erreichen.
Aus Sicherheitsründen ist der Haupteingang mit einer Drehtür ausgestattet. Für Rollstuhlfahrer, Besucher mit Kinderwagen oder mit Rollatoren besteht jedoch die Möglichkeit, durch eine Tür, die sich direkt rechts neben dem Haupteingang befindet, in den Eingangsbereich des Oberlandesgerichts Hamm zu gelangen. Da diese Tür aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verschlossen ist, muss zunächst die Klingel mit dem Rollstuhlfahrer-Symbol am Nachtbriefkasten betätigt werden. Der Nachtbriefkasten befindet sich links neben dem Haupteingang. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Pforte öffnet sodann die Tür. Die Sicherheitsschleuse im Eingangsbereich kann ebenerdig passiert werden.
Sämtliche Etagen in den verschiedenen Gebäudeteilen sind über Aufzüge erreichbar. Im Aufzug werden die erreichten Etagen zur Orientierung angesagt. Die Tasten in den Aufzügen des Gebäudeteils A verfügen über Brailleschrift. Die Gebäudeteile A und B sowie die Kantine können ebenerdig aus der Eingangshalle heraus erreicht werden. Der Zugang zu den Gebäudeteilen C und D kann mit Hilfe eines kleinen Aufzuges im Erdgeschoss des Treppenhauses oder über einen stufenlosen Übergang in der ersten Etage des Gebäudeteiles B erfolgen.
Behindertentoiletten
Behindertengerechte Toiletten befinden sich im Erdgeschoss des Gebäudeteils B sowie in den Gebäudeteilen A und D. Alle barrierefreien Toiletten können ohne einen besonderen Schlüssel geöffnet werden. Nähere Auskünfte erteilen die Kolleginnen und Kollegen an der Information.
Hinweise im Falle einer notwendigen Räumung/Evakuierung
Bei einer Räumung des Gebäudes und einer Evakuierung der im Gebäude befindlichen Personen dürfen keine Aufzüge benutzt werden. In solchen Fällen können Menschen mit Behinderungen durch Evakuierungsstühle in Sicherheit gebracht werden.
In jeder Etage gibt es ausgebildete Evakuierungshelfer, die im Umgang mit den Evakuierungsstühlen unterwiesen sind. Die Evakuierungshelfer tragen eine rote Weste mit dem Aufdruck „Evakuierungshelfer“.
Ansprechpartner
Als Ansprechpartner stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingangspforte des Oberlandesgerichts gerne zur Verfügung.
Die Pforte ist unter der Telefon-Nummer 02381 272-3001 in der Zeit von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr erreichbar.