Der Personalvertretungen bei dem Oberlandesgericht Hamm arbeiten zum Wohle der Beschäftigten der Justiz. Sie werden für jeweils vier Jahre gewählt. Als Verhandlungspartner haben sie in allen dienstlichen Angelegenheiten, die den einzelnen Beschäftigten betreffen, ein Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-oder Anhörungsrecht.