Zeugnis über die staatliche Pflichtfachprüfung

Wer die staatliche Pflichtfachprüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis, aus dem die Gesamtnote der staatlichen Pflichtfachprüfung mit Notenbezeichnung und Punktwert ersichtlich ist. Auf Antrag wird dem Prüfling von der oder dem Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes zusätzlich die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen bescheinigt (§ 29 Abs. 3 JAG NRW 2003/2021).


Gesamtzeugnis

Die erste Prüfung hat bestanden, wer die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes und die staatliche Pflichtfachprüfung in einem Land im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes bestanden hat (§ 29 Abs. 1 JAG NRW 2003/2021). Näheres erfahren Sie unter Justizprüfungsamt von A bis Z "Gesamtzeugnis".


Notenrechner

Für die Berechnung der Note für die staatliche Pflichtfachprüfung und die Gesamtnote für die erste Prüfung wird verwiesen auf die Informationen zum Notenrechner.