Die Landesregierung hat ihr Vorhaben zur Stärkung des Justizstandortes Nordrhein-Westfalen durch die Konzentration von sachlichen Zuständigkeiten umgesetzt. Dabei sind im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm seit dem 01.01.2022 alle Rechtsstreitigkeiten in Nordrhein-Westfalen mit einem Streitwert von mehr als 100.000 Euro konzentriert, die Anlagen der Erneuerbaren Energien – wie Windräder, Solar-, Fernwärme- und Biogasanlagen – betreffen. Beim Landgericht Essen werden entsprechende Streitigkeiten aus den Oberlandesgerichtsbezirken Köln und Düsseldorf sowie den Landgerichtsbezirken Essen und Bochum und beim Landgericht Bielefeld Verfahren aus den Bezirken der Landgerichte Münster, Dortmund, Paderborn, Bielefeld, Detmold, Arnsberg, Hagen und Siegen verhandelt. Für Rechtsmittel gegen Entscheidungen dieser beiden Landgerichte ist das Oberlandesgericht Hamm zuständig.
Ziel dieser Konzentration ist es, bei den spezialisierten Gerichten eine besondere Fachexpertise zu stärken, um Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen bei vergleichsweise neuen Technologien die gewohnt hohe Qualität der Rechtsprechung auch zukünftig bieten zu können. Deshalb werden bei den Gerichten in Essen, Bielefeld und Hamm ausgewählte Kammern und Senate mit den Spezialmaterien betraut.
Verordnung
über die gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus den Bereichen der Unternehmenstransaktionen (Merges & Acquisitions), der Informationstechnologie und Medientechnik sowie der Erneuerbaren Energien
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