Die Leitlinien sind von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung in ganz Nordrhein-Westfalen zu erzielen. Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar – das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit – und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden.