In Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren kann den Betroffenen die Zahlung von Geldauflagen zugunsten der Staatskasse oder einer gemeinnützigen Einrichtung auferlegt werden. Um bei den Auflagen bedacht zu werden, können sich gemeinnützige Einrichtungen als Geldauflagenempfänger in einem zentralen Verzeichnis registrieren lassen.
Die Registrierung gemeinnütziger Einrichtungen wird zentral für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vorgenommen.
Einen Antrag hierzu können Sie online stellen.