Telefonnummer der Serviceeinheit: 02381 272-1401
Besetzung:
Vorsitzender Richter am OLG Dr. Krefft
Richterin am OLG Köster-Brabandt (stellvertretende Vorsitzende)
Richterin am OLG Berg (0,625) *
Richterin am OLG Schmalz (0,5) *
Vertreter: 4. Senat für Familiensachen, in zweiter Linie 7. Senat für Familiensachen
Zuständigkeit:
- Die Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Bad Oeynhausen, Bielefeld, Gronau, Halle und Herford;
- die aus dem Turnus in Familiensachen (Teil I B 3.4.1) zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 13.
Aus den Gründen zu Ziffer I. und II. des 1. Änderungsbeschlusses vom 29.01.2026 zum Präsidialbeschluss vom 16.12.2025 wird Teil II B. der Geschäftsverteilung für das Jahr 2026 – Zuständigkeit der Senate für Familiensachen – mit Wirkung ab dem 01.02.2026 wie folgt geändert:
Dem 1. Senat für Familiensachen wird für seine Zuständigkeit nach Ziffer 2 die Turnuszahl 11 zugewiesen.
