Telefonnummer der Serviceeinheit: 02381 272-1452
Besetzung:
Vorsitzende Richterin am OLG Dr. Braams (0,9) +
Richterin am OLG Bode (stellvertretende Vorsitzende)
Richterin am OLG Peters
+ auch Verwaltung
Vertreter: 5. Senat für Familiensachen, in zweiter Linie 4. Senat für Familiensachen
Zuständigkeit:
- Die Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Dorsten, Dülmen, Gladbeck, Marl und Warburg;
- die Entscheidung über die Ablehnung vorn Richtern in Familiensachen, wenn ein Amtsgericht durch das Ausscheiden abgelehnter Richter beschlussunfähig ist;
- die Bestimmung des zuständigen Gerichts in Familiensachen, soweit ein Familiengericht beteiligt ist, einschließlich der Entscheidungen in Familiensachen nach § 17a Abs. 6 GVG;
- die Anträge in Angelegenheiten der Rechtshilfe in Familiensachen;
- die aus dem Turnus in Familiensachen (Teil I B 3.4.1) zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 12.
