Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-1452
  
Besetzung:
    

Vorsitzende Richterin am OLG Dr. Braams (0,9) +
Richterin am OLG Bode (stellvertretende Vorsitzende)
Richterin am OLG Peters

+ auch Verwaltung

Vertreter: 5. Senat für Familiensachen, in zweiter Linie 4. Senat für Familiensachen

   
Zuständigkeit:

  1. Die Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Dorsten, Dülmen, Gladbeck, Marl und Warburg;

  2. die Entscheidung über die Ablehnung vorn Richtern in Familiensachen, wenn ein Amtsgericht durch das Ausscheiden abgelehnter Richter beschlussunfähig ist;

  3. die Bestimmung des zuständigen Gerichts in Familiensachen, soweit ein Familiengericht beteiligt ist, einschließlich der Entscheidungen in Familiensachen nach § 17a Abs. 6 GVG;

  4. die Anträge in Angelegenheiten der Rechtshilfe in Familiensachen;

  5. die aus dem Turnus in Familiensachen (Teil I B 3.4.1) zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 12.    

zurück zur Übersichtsseite der Senate für Familiensachen