Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-1803
  
Besetzung:
   

Vorsitzender Richter am OLG Wesseler
Richter am OLG Bröker (stellvertretender Vorsitzender) (0,9)
Richterin am OLG  Dr. Strauß-Niehoff (0,67)
Richter am AG Vaerst-Hansen (0,5)

Vertreter:  13. Senat für Familiensachen,  in zweiter Linie 11. Senat für Familiensachen

  

Zuständigkeit:   

  1. Die Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Hattingen, Lemgo, Minden, Rheda-Wiedenbrück und Witten;  

  2. die aus dem Turnus in Familiensachen (Teil I B 3.4.1) zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 10.
     

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Aus den Gründen zu Ziffer I. und II. des 3. Änderungsbeschlusses vom 27.02.2026 zum Präsidialbeschluss vom 16.12.2025 wird Teil II B. der Geschäftsverteilung für das Jahr 2026 – Zuständigkeit der Senate für Familiensachen – mit Wirkung ab dem 01.02.2026 wie folgt geändert:

Dem 9. Senat für Familiensachen wird für seine Zuständigkeit nach Ziffer 2 die Turnuszahl 8 zugewiesen.