Telefonnummer der Serviceeinheit: 02381 272-5232/-5332
Besetzung:
Präsidentin des OLG Schäpers (0,1) *
Richterin am OLG Pieper (stellvertretende Vorsitzende) (0,1) *
Richter am OLG Dr. Holthaus (0,1) *
Richter am OLG Friehoff (0,1) *
* auch Verwaltung
Vertreter: 32. Zivilsenat, in zweiter Linie 14. Zivilsenat
Zuständigkeit:
- die Amtsenthebung von ehrenamtlichen Richtern, insbesondere gem. § 113 Abs. 3 GVG und § 7 Abs. 2 LwVfG;
- die Anträge in Angelegenheiten der Rechtshilfe (§ 159 GVG und § 87 Abs. 2 PrAGGVG);
- die dem Oberlandesgericht nach dem Montanmitbestimmungsgesetz vom 21. Mai 1981 (BGBl. I S. 941) zugewiesenen Angelegenheiten;
- die Beschwerden gegen Entscheidungen über Ordnungsmittel bei Ungebühr (§ 181 GVG);
- die Beschwerden gegen Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern, Sachverständigen oder Rechtspflegern und die Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern, wenn ein Land- oder Amtsgericht durch das Ausscheiden abgelehnter Richter beschlussunfähig ist, soweit diese Angelegenheiten nicht einem anderen Senat zugewiesen sind, aus den Landgerichtsbezirken
Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund und Paderborn.
