Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-5232/-5332
     
Besetzung:
   

Präsidentin des OLG Schäpers (0,1) *
Richterin am OLG Pieper (stellvertretende Vorsitzende) (0,1) *
Richter am OLG Dr. Holthaus (0,1) *
Richter am OLG Friehoff (0,1) *

 * auch Verwaltung

Vertreter:  32. Zivilsenat, in zweiter Linie 14. Zivilsenat

 

Zuständigkeit:  

  1. die Amtsenthebung von ehrenamtlichen Richtern, insbesondere gem. § 113 Abs. 3 GVG und § 7 Abs. 2 LwVfG;

  2.  die Anträge in Angelegenheiten der Rechtshilfe (§ 159 GVG und § 87 Abs. 2 PrAGGVG);

  3. die dem Oberlandesgericht nach dem Montanmitbestimmungsgesetz vom 21. Mai 1981 (BGBl. I S. 941) zugewiesenen Angelegenheiten;

  4. die Beschwerden gegen Entscheidungen über Ordnungsmittel bei Ungebühr (§ 181 GVG);

  5. die Beschwerden gegen Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern, Sachverständigen oder Rechtspflegern und die Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern, wenn ein Land- oder Amtsgericht durch das Ausscheiden abgelehnter Richter beschlussunfähig ist, soweit diese Angelegenheiten nicht einem anderen Senat zugewiesen sind, aus den Landgerichtsbezirken

                                                         Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund und Paderborn.

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