Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen und Zahlungsaufforderungen für Eintragungen im Handelsregister.
Wenn Sie bei einem Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen eine Eintragung ins Handelsregister veranlasst haben, stammt die echte Rechnung hierfür immer von diesem Amtsgericht.
Anhaltspunkte für Fälschungen können in diesem Zusammenhang sein:
- das Zahlungskonto ist kein deutsches Konto = die IBAN beginnt nicht mit DE
- das Zahlungskonto wird nicht bei der Deutschen Bundesbank geführt
- es ist eine sehr kurze Zahlungsfrist – beispielsweise 3 Werktage – angegeben
Haben Sie Zweifel an der Echtheit der Rechnung, erkundigen Sie sich unter der Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Nutzen Sie nicht die Nummer oder E-Mail-Adresse auf der fragwürdigen Rechnung.