Die Gleichstellungsbeauftragten wirken unterstützend und beratend bei der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Mann und Frau haben können.
Ziele des Landesgleichstellungsgesetzes sind die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer.
Ihre durch das Landesgleichstellungsgesetz weit gesteckten Aufgaben nehmen die Gleichstellungsbeauftragten als Angehörige der Verwaltung, jedoch frei von fachlichen Weisungen wahr.
Sie sind insbesondere an sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen der Justizverwaltung wie z. B. Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren, Vorstellungsgesprächen, Beförderungen, Versetzungen, Fortbildungen, Kündigungen etc. sowie an der Aufstellung und Änderung des Frauenförderplans und an der Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Frauenförderplans zu beteiligen.
Darüber hinaus beraten und unterstützen sie die Beschäftigten und die Gleichstellungsbeauftragten bei den Amts- und Landgerichten des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm.
Zu Gleichstellungsbeauftragten bei gegenseitiger Vertretung sind bestellt:
Richterlicher und nichtrichterlicher höherer Dienst:
- Richterin am Oberlandesgericht Wobker
Telefon 02381 272-2015 - Richterin am Oberlandesgericht Kern
Telefon 02381 272-2208 - Richterin am Oberlandesgericht Dr. Karin Braams
Telefon 02381 272-1808
Alle übrigen Beschäftigten:
- Justizamtsrätin Becker
Telefon 02381 272-5533
Weitere Vertreterinnen:
- Richterin am Oberlandesgericht Feldkemper-Bentrup
Telefon 02381 272-2116 - Richterin am Oberlandesgericht Kern
Telefon: 02381 272-2008 - Justizamtsrätin Sewing
Telefon 02381 272-4315 - Justizamtsrätin Wartala
Telefon 02381 272-5456 - Justizamtfrau Stolle
Telefon 02381 272-4607