Der vom Präsidium des Oberlandesgerichts zum 1. Januar eines Jahres beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist der jeweilige Geschäftsverteilungsplan, der in seiner aktuellen Fassung die nachstehend aufgeführten Anlass-, Berichtigungs- und Ergänzungsbeschlüsse des Präsidiums im laufenden Geschäftsjahr berücksichtigt.