Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-1452
  
Besetzung:
   

Vorsitzender Richter am OLG Pfeffer-Schrage *
Richter am OLG Prautsch (stellvertretender Vorsitzender) *
Richterin am OLG Peters *

* auch 36. Zivilsenat

Die Tätigkeit im 2. Senat für Familiensachen hat Vorrang vor der Tätigkeit im 36. Zivilsenat.

Vertreter: 5. Senat für Familiensachen, in zweiter Linie 4. Senat für Familiensachen

   
Zuständigkeit:

  1. Die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Bottrop, Brakel, Dorsten, Dülmen, Gladbeck, Marl und Warburg;
  2. die Bestimmung des zuständigen Gerichts in Familiensachen, soweit ein Familiengericht beteiligt ist, einschließlich der Entscheidungen in Familiensachen nach § 17a Abs. 6 GVG;

  3. die Anträge in Angelegenheiten der Rechtshilfe in Familiensachen;

  4. die aus dem Turnus in Familiensachen (Teil I B 3.4.1) zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 14.

    

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