Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-1803
  
Besetzung:
   

Vorsitzende Richterin am OLG Selke (0,5) *
Richter am OLG Bröker (stellvertretender Vorsitzender) (0,9) *
Richterin am OLG  Dr. Strauß-Niehoff (0,5) *
Richter am AG Gehlhaar *

* auch 39. Zivilsenat

Die Tätigkeit im 9. Senat für Familiensachen hat Vorrang vor der Tätigkeit im 39. Zivilsenat.

Vertreter:  13. Senat für Familiensachen,  in zweiter Linie 11. Senat für Familiensachen

  

Zuständigkeit:   

  1. Die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Hattingen, Lemgo, Minden, Rheda-Wiedenbrück und Witten;  

  2. die die aus dem Turnus in Familiensachen (Teil I B 3.4.1) zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 13.
      

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