Änderungen der Geschäftsverteilung nach der Turnusregelung:

Aus den Gründen zu Ziffer I. und II. des 1. Änderungsbeschlusses vom 31.01.2024 zum Präsidialbeschluss vom 19.12.2023 wird Teil I B. der Geschäftsverteilung für das Jahr 2024 – Zuständigkeit der Senate für Familiensachen – mit Wirkung ab dem 01.02.2024 wie folgt geändert:

Dem 13. Senat für Familiensachen wird für seine Zuständigkeit nach Ziffer 2 die Turnuszahl 11 zugewiesen.

Aus den Gründen zu Ziffer I. und II. des 2. Änderungsbeschlusses vom 27.02.2024 zum Präsidialbeschluss vom 19.12.2023 wird Teil II B der Geschäftsverteilung für das Jahr 2024 – Zuständigkeit der Senate für Familiensachen – mit Wirkung ab dem 29.02.2024 wie folgt geändert:

Dem 5. Senat für Familiensachen wird für seine Zuständigkeit nach Ziffer 2 die Turnuszahl 8 zugewiesen.

Dem 7. Senat für Familiensachen wird für seine Zuständigkeit nach Ziffer 2 die Turnuszahl 14 zugewiesen.

Der 7. Senat für Familiensachen wird in dritter Linie als Vertreter für den 5. Senat für Familiensachen tätig.

Aus den Gründen zu Ziffer I. und II. des 3. Änderungsbeschlusses zum Präsidialbeschluss vom 19.12.2023 wird Teil II B der Geschäftsverteilung für das Jahr 2024 – Zuständigkeit der Senate für Familiensachen – mit Wirkung ab dem 01.04.2024 wie folgt geändert:

Dem 5. Senat für Familiensachen wird für seine Zuständigkeit nach Ziffer 2 die Turnuszahl 12 zugewiesen.

Dem 7. Senat für Familiensachen wird für seine Zuständigkeit nach Ziffer 2 die Turnuszahl 16 zugewiesen.