Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-5232/-5332
     
Besetzung:
   

Präsidentin des OLG Schäpers (0,1) *#
Richter am OLG Feldmann (stellvertretender Vorsitzender) (0,1) *
Richter am OLG Kipp (0,1) *
Richter am OLG Brandt (0,1) *
Richterin am OLG Dr. Jungermann (0,1) +

 * auch Verwaltung
# auch 23. Zivilsenat
+ auch 29. Zivilsenat

Vertreter:  14. Zivilsenat, in zweiter Linie 29. Zivilsenat

Für Richterin am Oberlandesgericht Dr. Jungermann ist die Tätigkeit im 29. Zivilsenat vorrangig gegenüber der im 1. Zivilsenat.
Sie bleibt für die Verfahren 30 U 160/22, 30 U 143/21 und 30 U 3/24 bis zu deren Erledigung Mitglied im 30. Zivilsenat.

Zuständigkeit:  

  1. die Amtsenthebung von ehrenamtlichen Richtern, insbesondere gem. § 113 Abs. 3 GVG und § 7 Abs. 2 LwVfG;

  2.  die Anträge in Angelegenheiten der Rechtshilfe (§ 159 GVG und § 87 Abs. 2 PrAGGVG);

  3. die dem Oberlandesgericht nach dem Montanmitbestimmungsgesetz vom 21. Mai 1981 (BGBl. I S. 941) zugewiesenen Angelegenheiten;

  4. die Beschwerden gegen Entscheidungen über Ordnungsmittel bei Ungebühr (§ 181 GVG);

  5. die Beschwerden gegen Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern, Sachverständigen oder Rechtspflegern und die Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern, wenn ein Landoder Amtsgericht durch das Ausscheiden abgelehnter Richter beschlussunfähig ist, soweit diese Angelegenheiten nicht einem anderen Senat zugewiesen sind, aus den Landgerichtsbezirken

                                                         Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund und Paderborn;

  6. die Bestimmung des zuständigen Gerichts und die Beschwerden gegen die Ablehnung einer Zuständigkeitsbestimmung, soweit diese Aufgaben nicht dem 10. Zivilsenat, dem 15. Zivilsenat oder dem 2. Senat für Familiensachen zugewiesen sind;

  7. alle Sachen aus dem mit Ablauf des 31.12.2023 noch vorhandenen Bestand des 32. Zivilsenats.

 

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