Telefonnummer der Serviceeinheit: 02381 272-2404
  
Besetzung:
   

Vorsitzender Richter am OLG Klett
Richter am OLG Baur (0,5) (stellvertretender Vorsitzender) +
Richter am OLG Vowinckel (0,85) * #
Richter am LG Schönfelder

* auch Anwaltsgerichtshof
# auch 23. Zivilsenat
+ auch Oberverwaltungsgericht

Für den Richter am Oberlandesgericht Vowinckel ist die Wahrnehmung der Geschäfte des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vorrangig gegenüber der Tätigkeit im 21. Zivilsenat. 
     
Vertreter: 20. Zivilsenat , in zweiter Linie 26. Zivilsenat

   
Zuständigkeit:

  1. Die Streitigkeiten

    a) über Ansprüche aus Dienst-, Dienstverschaffungs- und Werkverträgen – mit Einschluss der Baubetreuungs- und Träger-Bewerberverträge und mit Ausnahme der Bankgeschäfte;

    b) die Streitigkeiten wegen der Vertiefung eines Nachbargrundstücks

    aus den Landgerichtsbezirken

                                   Essen und Hagen,

    ohne Beschränkung darauf, dass der Name des Beklagten mit einem bestimmten Buchstaben beginnt,

    sowie aus dem Landgerichtsbezirk

                                    Bielefeld,

    soweit der Name des Beklagten mit den Buchstaben A bis H beginnt;

  2. die Streitigkeiten über Ansprüche aus Schuldverhältnissen aus dem Landgerichtsbezirk

                                     Essen,

    soweit der Name des Beklagten mit den Buchstaben I bis Z beginnt,

    sowie aus dem Landgerichtsbezirken

                                     Detmold, Paderborn und Siegen,

    ohne Beschränkung darauf, dass der Name des Beklagten mit einem bestimmten Buchstaben beginnt,

    die keinem anderen Senat zugewiesen sind;

  3. aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 12. Zivilsenats, soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 1 betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 3.4.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;

  4. die Beschwerden gemäß der Verordnung vom 28. Juli 1947 über die Wiederaufnahme von Verfahren in Erbgesundheitssachen;

  5. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis F – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 16.

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