Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-5034
  
Besetzung:
  

Vorsitzender Richter am OLG Dr. Peglau *
Richter am OLG Dirks (stellvertretender Vorsitzender) *
Richter am OLG Faßbender (weiterer stellvertretender Vorsitzender) (0,5) *#
Richterin am OLG Bode *

* auch 3. Strafsenat
# auch OVG NRW

Für den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Peglau, die Richter am Oberlandesgericht Dirks und Faßbender, die Richterin am Oberlandesgericht Bode sowie den Richter am Landgericht Lenerz ist die Wahrnehmung der Geschäfte im 48. Zivilsenat – mit Ausnahme der Wahrnehmung der Geschäfte aus dem Turnuskreis C – vorrangig gegenüber ihrer Tätigkeit im 3. Strafsenat. Gleichzeitig ist die Wahrnehmung der Geschäfte im 3. Strafsenat vorrangig gegenüber den Geschäften aus dem Turnuskreis C. 

Vertreter: 46. Zivilsenat; in zweiter Linie 47. Zivilsenat


Zuständigkeit:

  1. die Beschwerden in den Angelegenheiten nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG);

  2. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis C – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 3.

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