Gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 JAG NRW können für die Mitgliedschaft in gesetzlich oder durch die Grundordnung vorgesehenen Gremien der Hochschule oder Wahrnehmung des Amtes der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bis zu drei Semester unberücksichtigt bleiben. Es ist die Mitgliedschaft in einem der oben genannten Gremien oder die Wahrnehmung des Amtes der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nachzuweisen und zwar für ein Sommersemester in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. und für ein Wintersemester in der Zeit vom 01.10. bis 31.03..

Für den Antrag auf Bewilligung eines Freisemesters aufgrund der Mitgliedschaft in gesetzlich oder durch die Grundordnung vorgesehenen Gremien der Hochschule oder der Wahrnehmung des Amtes der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nutzen Sie bitte diesen Vordruck PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.
Welche Unterlagen beizufügen sind, können Sie dem Vordruck entnehmen.
Der Antrag auf Bewilligung des Freisemesters kann per E-Mail E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm mit angehängten Nachweisen eingereicht werden. Angehängt werden sollten möglichst nur PDF-Dokumente im DIN A4-Format. Bitte keine in die E-Mail eingebettete Dokumente senden.
Die Nachweise sind mit der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Original vorzulegen.

   
Merkblatt zum Freiversuch PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab