Auf Antrag ist wieder eine Teilnahme an einer mündlichen Prüfung als Zuhörerin oder Zuhörer möglich.

Das Antragsverfahren funktioniert wie folgt:

Einen Zuhörerschein kann beantragen, wer sämtliche Aufsichtsarbeiten angefertigt hat. Aufgrund der begrenzten Platzkapazitäten in den Prüfungsräumen kann das Zuhören pro Kandidatin oder Kandidat maximal an einem mündlichen Prüfungstermin ermöglicht werden. Die Möglichkeit einer Ortswahl besteht nicht. Wird der auf den Antrag zugeteilte Termin nicht wahrgenommen, wird kein weiterer Zuhörerschein erteilt. Der Antrag auf Erteilung eines Zuhörerscheins kann nur per E-Mail an

zuhoerer.jpa@olg-hamm.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

gestellt werden. Die E-Mail muss von der bei der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung mitgeteilten E-Mail Adresse aus gesendet werden. Hat sich diese geändert, ist dem Antrag ein Scan des gültigen Personalausweises beizufügen.

Auf der Startseite der Homepage des Prüfungsamts unter „Aktuelle Informationen" lassen sich jeweils ab dem Beginn des Vormonats alle Prüfungstermine eines bestimmten Monats der Liste "Mündliche Prüfungen staatliche Pflichtfachprüfung, Prüfungstermine und -orte“ entnehmen (Beispiel: Mündliche Prüfungen im Mai – Veröffentlichung der Liste Anfang April).

Der Antrag muss spätestens bis zum 15. Tag des Vormonats (Beispiel: Teilnahme als Zuhörerin oder Zuhörer an einem Termin im Mai – Eingang des Antrags spätestens am 15. April) mit dem dafür vorgesehenen Vordruck gestellt werden. Können nach den Platzkapazitäten nicht alle Anträge für einen bestimmten Prüfungstermin berücksichtigt werden, haben die Kandidatinnen oder Kandidaten Vorrang, deren eigene Prüfung als nächstes ansteht. Im Übrigen entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs des Antrags.

Der Zuhörerschein wird durch das Prüfungsamt per E-Mail versandt.

Antrag auf Erteilung eines Zuhörerscheins PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab