Auf Antrag ist eine Teilnahme an einer mündlichen Prüfung als Zuhörerin oder Zuhörer möglich.

Das Antragsverfahren funktioniert wie folgt:

Einen Zuhörerschein kann formlos per Email an

zuhoerer.jpa@olg-hamm.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

beantragen, wer sämtliche Aufsichtsarbeiten angefertigt hat. Die Möglichkeit einer Ortswahl besteht nicht.

Die E-Mail muss von der bei der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung mitgeteilten E-Mail Adresse aus gesendet werden. Hat sich diese geändert, ist dem Antrag ein Scan des gültigen Personalausweises beizufügen.

Auf der Startseite der Homepage des Prüfungsamts unter  „Aktuelle Informationen" lassen sich jeweils ab dem Beginn des Vormonats alle Prüfungstermine eines bestimmten Monats der Liste "Mündliche Prüfungen staatliche Pflichtfachprüfung, Prüfungstermine und -orte“ entnehmen (Beispiel: Mündliche Prüfungen im Mai – Veröffentlichung der Liste Anfang April).

Der Zuhörerschein wird durch das Prüfungsamt per E-Mail versandt. Ihr Antrag und die E-Mail mit der Erteilung des Zuhörerscheins wird diesseits nicht gespeichert. Vorgehalten werden nur Listen über die Zuhörerinnen und Zuhörer, die zur Kontrolle des Einlasses und zur nachträglichen Nachvollziehbarkeit einer Teilnahme erforderlich sind.