Gerichtskostenforderungen und deren Zahlung

  1. Wie kann ich die Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) erreichen?

  2. Ich habe eine Gerichtskostenrechnung bekommen und weiß nicht warum. An wen kann ich mich wenden?

  3. Wie ist mein Kontostand bzw. wie hoch ist die Forderung noch?

  4. Ich möchte gerne wissen, ob die Gerichtskostenrechnung bereits bezahlt ist.

  5. Ich habe den Forderungsbetrag bereits überwiesen. Ist dieser bei Ihnen angekommen?

  6. Wie lautet die Bankverbindung der Zentralen Zahlstelle Justiz für Gerichtskostenrechnungen?

  7. Ist ein Lastschrifteinzug möglich?

  8. Ich finde meine Kostenrechnung nicht mehr und hätte gerne eine Kopie der Kostenrechnung.

  9. Kann ich mit Ihnen eine Ratenzahlung vereinbaren und was muss ich dafür tun?

  10. Ich habe eine Mahnung bekommen, aber zuvor keine Rechnung. Was ist da passiert?

  11. Ich habe eine Frage zur Rückerstattung von eingezahlten Beträgen (z. B. weil ich irrtümlich zu viel gezahlt habe).

  12. Ich habe eine Frage zur Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH).

  13. Wie kann ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis und/oder Vermögensverzeichnis beim zentralen Vollstreckungsgericht bzw. in der Schufa gelöscht werden?

    Hinterlegung und Rückzahlung

    1. Wie erhalte ich meinen bei der Zentralen Zahlstelle Justiz im Rahmen des Hinterlegungsverfahrens der Amtsgerichte verwahrten Geldbetrag/Wertgegenstand zurück?

    2. Wie lautet die Bankverbindung für die Einzahlung von Sicherheitsleistungen/Versteigerungserlöse in Zwangsversteigerungen des jeweiligen Amtsgerichts in NRW?

    3. Wie lautet die Bankverbindung für Zahlungen in Hinterlegungssachen?

    4. Wie erhalte ich meinen Gerichtskostenüberschuss zurück?

    5. Wie erhalte ich meine zu viel gezahlte PKH-Rate zurück?

    6. Wie erhalte ich meine Opferentschädigung?


    1. Wie kann ich die Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) erreichen?

      Sie können die ZZJ schriftlich unter Zentrale Zahlstelle Justiz, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm erreichen.
      Sie können die ZZJ telefonisch unter der Rufnummer 02381 272-6333 zu folgenden Sprechzeiten erreichen:
      Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
      Per Telefax ist die ZZJ unter 02381 272-518 erreichbar.
      Die E-Mail-Adresse der ZZJ lautet zzj@olg-hamm.nrw.deE-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm.

    2. Ich habe eine Gerichtskostenrechnung bekommen und weiß nicht warum. An wen kann ich mich wenden?

      Bei Fragen zum Grund und zur Höhe der Kostenrechnung wenden Sie sich bitte unter Angabe des Geschäftszeichens an die rechnungsstellende Behörde. Inhaltliche Fragen zur Kostenrechnung kann die ZZJ grundsätzlich nicht beantworten. Die zuständige Behörde (Gericht oder Staatsanwaltschaft) und das Geschäftszeichen befinden sich auf der Rechnung unterhalb des Adressfeldes.

    3. Wie ist mein Kontostand bzw. wie hoch ist die Forderung noch?

      Um den Kontostand bzw. die noch offene Forderungshöhe zu erfahren, wenden Sie sich bitte telefonisch zu den Sprechzeiten an unser Service-Center unter der Rufnummer 02381 272-6333 oder schreiben eine E-Mail an zzj@olg-hamm.nrw.deE-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm. Bitte geben Sie dabei das Kassenzeichen an.

    4. Ich möchte gerne wissen, ob die Gerichtskostenrechnung bereits bezahlt ist.

      Diese Frage kann nur durch eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich telefonisch zu den Sprechzeiten an unser Service-Center unter der Rufnummer 02381 272-6333 oder schreiben eine E-Mail an zzj@olg-hamm.nrw.deE-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm. Bitte geben Sie dabei das Kassenzeichen an.

    5. Ich habe den Forderungsbetrag bereits überwiesen. Ist dieser bei Ihnen angekommen?

      Diese Frage kann nur durch eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich telefonisch zu den Sprechzeiten an unser Service-Center unter der Rufnummer 02381 272-6333 oder schreiben eine E-Mail an zzj@olg-hamm.nrw.deE-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm. Bitte geben Sie dabei das Kassenzeichen an.

    6. Wie lautet die Bankverbindung der Zentralen Zahlstelle Justiz für Gerichtskostenrechnungen?

      Die Bankverbindung der Zentralen Zahlstelle Justiz für Gerichtskostenrechnungen lautet:
      Zentrale Zahlstelle Justiz, Bundesbank Filiale Dortmund, IBAN: DE84 4400 0000 0041 0015 09.
      Diese Bankverbindung ist ausschließlich für die Bezahlung von Gerichtskosten eingerichtet. Bei Überweisung ist unbedingt das Kassenzeichen im Verwendungszweck anzugeben.

    7. Ist ein Lastschrifteinzug möglich?

      Nein, ein Lastschrifteinzug ist nicht möglich.

    8. Ich finde meine Kostenrechnung nicht mehr und hätte gerne eine Kopie der Kostenrechnung.

      Eine Kopie der Kostenrechnung kann ausschließlich bei dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft, das bzw. die die Kostenrechnung erstellt hat, unter Angabe des dortigen Geschäftszeichens angefordert werden.

    9. Kann ich mit Ihnen eine Ratenzahlung vereinbaren und was muss ich dafür tun?

      Eine Ratenzahlung oder Stundung kann grundsätzlich vereinbart werden. Machen Sie uns gerne einen geeigneten Vorschlag. Das kann aber ausschließlich schriftlich unter Angabe des Kassenzeichens und Darlegung sowie Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgen. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Formular PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab, das Sie bitte vollständig (mit Namen, Anschrift und Kassenzeichen) ausfüllen. Fügen Sie entsprechende Belege (in Kopie) bei. Eine verbindliche Zusage ist allerdings erst nach Prüfung durch die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter möglich. Sofern Ihrem Antrag entsprochen wird, erhalten Sie postalisch einen schriftlichen Ratenzahlungsplan bzw. Stundungsbescheid.

    10. Ich habe eine Mahnung bekommen, aber zuvor keine Rechnung. Was ist da passiert?

      Dies kann verschiedene Gründe haben:
      – Die Rechnung kann auf dem Postweg verloren gegangen oder anderweitig abhandengekommen sein.
      – Die Rechnung konnte nicht übersandt werden, hat die ZZJ als Rückläufer aber erst erreicht, nachdem die Mahnung bereits (automatisiert) übersandt wurde.

    11. Ich habe eine Frage zur Rückerstattung von eingezahlten Beträgen (z. B. weil ich irrtümlich zu viel gezahlt habe).

      Diese Frage kann nur durch eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich telefonisch zu den Sprechzeiten an unser Service-Center unter der Rufnummer 02381 272-6333 oder schreiben eine E-Mail an zzj@olg-hamm.nrw.deE-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm. Bitte geben Sie dabei das Kassenzeichen an.

    12. Ich habe eine Frage zur Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH).

      Zur Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich bitte an das Gericht, das die PKHbzw.VKH erlassen hat. Dieses ist für die Abwicklung der PKHbzw.VKH zuständig.

    13. Wie kann ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis und/oder Vermögensverzeichnis beim zentralen Vollstreckungsgericht bzw. in der Schufa gelöscht werden?

      Die Löschung von Eintragungen beim Zentralen Vollstreckungsgericht ist erst dann möglich, wenn die Forderung inklusive Mahn- und Beitreibungskosten vollständig beglichen ist. Die Ausstellung einer Bescheinigung zur Löschung kann ausschließlich schriftlich bei der ZZJ unter Angabe des Kassenzeichens beantragt werden. Sie erhalten sodann von uns eine Bestätigung, dass die Forderung vollständig beglichen ist. Mit dieser Bescheinigung können Sie die Löschung beim Zentralen Vollstreckungsgericht und auch bei der SCHUFA beantragen.

    14. Wie erhalte ich meinen bei der Zentralen Zahlstelle Justiz im Rahmen des Hinterlegungsverfahrens der Amtsgerichte verwahrten Geldbetrag/Wertgegenstand zurück?

      Der Gegenstand/der Geldbetrag wird bei der Zentralen Zahlstelle Justiz auf Weisung der Hinterlegungsgerichte verwahrt. Die ZZJ ist daher nur verwahrende Stelle. Den Antrag auf Herausgabe stellen Sie daher bitte bei der Hinterlegungsstelle des für das Hinterlegungsverfahren zuständigen Amtsgerichts.

    15. Wie lautet die Bankverbindung für die Einzahlung von Sicherheitsleistungen/Versteigerungserlöse in Zwangsversteigerungen des jeweiligen Amtsgerichts in NRW?

      Das Konto wird bei der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) geführt und verwaltet. Die Bankverbindung lautet wie folgt:

      Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
      BIC: WELADEDD
      IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16

      Geben Sie bitte bei Zahlung im Verwendungszweck
      das Versteigerungsgericht, das K-Aktenzeichen, das Stichwort „Sicherheit“ bzw. „Erlös“ sowie den Terminstag an. Erfragen Sie bitte konkrete Einzelheiten hierzu bei dem betreffenden Amtsgericht.

    16. Wie lautet die Bankverbindung für Zahlungen in Hinterlegungssachen?

      Das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) als Hinterlegungskasse für NRW lautet:
      Deutsche Bundesbank (Filiale Dortmund)
      BIC: MARKDEF1440
      IBAN: DE57 4400 0000 0041 0015 10
      Geben Sie bitte als Verwendungszweck das für die Hinterlegung zuständige Amtsgericht und Ihr Hinterlegungsaktenzeichen an.

    17. Wie erhalte ich meinen Gerichtskostenüberschuss zurück?

      Sollten Sie eine Mitteilung des jeweiligen Gerichts/der jeweiligen Staatsanwaltschaft erhalten haben, dass Ihnen ein Überschuss aus überzahlten Gerichtskosten zusteht, so wird dieser grundsätzlich durch die Zentrale Zahlstelle Justiz in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen an den/die berechtigte/n Empfänger/in erstattet.

    18. Wie erhalte ich meine zu viel gezahlte PKH-Rate zurück?

      Bitte wenden Sie sich an den/die Kostenbeamten/-in des betreffenden Gerichts.

    19. Wie erhalte ich meine Opferentschädigung?

      Bitte wenden Sie sich an die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. in Jugendstrafsachen an das zuständige Amtsgericht.