Erstmals seit 2005 wird zum 01.09.2020 die Ausbildung zum/zur Justizfachwirt/-in auch für Schulabgänger angeboten. Wie bisher können auch Justizfachangestellte und sonstige Bewerber/-innen mit förderlicher Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeitsdauer eine Ausbildung zum/zur Justizfachwirt/-in beginnen. Bei der Einstellung von sonstigen Bewerber/-innen handelt es sich um eine bis zum 31.12.2023 befristete Maßnahme.


Die Ausbildung richtet sich nach der "Ausbildungsordnung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte (APO JFW NRW)" bzw. nach der "Ausbildungsverordnung Justizdienst 1.2 im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (APO JFWörA NRW)".


Eine frühzeitige Bewerbung – etwa ein Jahr vor Ausbildungsbeginn – wird empfohlen. Bewerbungen können grundsätzlich nur online über das Bewerbungsportal externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.


Nähere Informationen über die Ausbildung zum/zur Justizfachwirt/-in erhalten Sie auf der Internetseite der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.