Einstellung

Von den Gerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm werden bei Bedarf Justizhelferinnen und Justizhelfer in Entgeltgruppe 4 TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) mit dem Ziel der späteren Verbeamtung in den Justizwachtmeisterdienst eingestellt.

Die jeweilige Einstellungsbehörde veranlasst die Stellenausschreibung im Internet externer Link, öffnet neues Browserfenster .

 

Anforderungen

Erforderlich ist mindestens ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.

Da die Altersgrenze für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei 42 Jahren (Schwerbehinderte: bei 45 Jahren) liegt und zuvor eine Bewährung im Beschäftigtenverhältnis nach dem TV-L sowie ein erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW (Nebenstelle Monschau) erforderlich ist, soll die Bewerberin/der Bewerber bei der Einstellung nicht älter als 40 Jahre sein (Schwerbehinderte: nicht älter als 43 Jahre).

Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erfordern neben der beamtenrechtlich erforderlichen uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness. Neben einem sicheren Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit werden zudem Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet.

 

Auswahlverfahren

Bewerberinnen und Bewerber, die im Lauf des Auswahlverfahrens, das einen schriftlichen Aufgabenteil und ein Vorstellungsgespräch beinhaltet, in die engere Wahl gezogen werden, müssen zum Abschluss des Auswahlverfahrens einen auf die Anforderungen des Justizwachtmeisterdienstes abgestimmten Sporttest ablegen. Bewerber, die den Test nicht bestehen, können nicht eingestellt werden.

Informationen zum Sporttest PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (nicht barrierefreies Dokument).

Nähere Informationen über das Berufsbild erhalten Sie auf der Internetseite der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen externer Link, öffnet neues Browserfenster