Informationen zu dem Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer:
Im Rahmen des dreimonatigen Ergänzungsstudiums können die Teilnehmenden ihre Kenntnisse auf interdisziplinärer Basis in Verwaltungswissenschaften, Öffentlichem Recht sowie Verwaltungs-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vertiefen. Das Studium dient zudem der Qualifikation für künftige Führungsaufgaben in der öffentlichen Verwaltung, Politik, Verbänden und Wirtschaftsunternehmen.
Eine Entsendung nach Speyer ist für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare aus Nordrhein-Westfalen in den folgenden Stationen gemäß § 35 Absatz 5 JAG möglich:
- Verwaltungsstation
- Wahlstation
- Anwaltsstation
Hierfür muss spätestens zwei Monate vor Beginn ein Antrag bei der Präsidentin des Oberlandesgerichts gemäß § 36 Absatz 2 JAG vorliegen.
Das Ergänzungsstudium erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Monaten und findet in folgenden Zeiträumen statt:
- Sommersemester: 1. Mai bis 31. Juli
- Wintersemester: 1. November bis 31. Januar
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: https://www.uni-speyer.de/ref 
