Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung für die Berufsbildung zur/zum Justizfachangestellten vom 26.01.1998 (BGBl. I Nr. 6, 195)
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Das Prüfungsverfahren richtet sich nach der Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen im Lande Nordrhein-Westfalen vom 09.04.1999 - GV. NRW - i. d. F. v. 31.05.2019
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