Die Arbeit des aSD teilt sich in die drei Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe:

Die Aufgaben in den Bereichen Bewährungshilfe und Führungsaufsicht umfassen zum einen die Betreuung und Unterstützung des betreffenden Klientels durch Hilfe in sozialen, beruflichen und persönlichen Angelegenheiten, sowie Krisenintervention in akuten Problemlagen, wie z. B. Drogenrückfällen oder drohender Wohnungslosigkeit. Zum anderen überwachen die Fachkräfte die Erfüllung von gerichtlichen Auflagen und Weisungen, wie z. B. die Teilnahme an Therapieprogrammen oder Ableistung von gemeinnütziger Arbeit.

Das Ziel der Gerichtshilfe ist es, durch die Bereitstellung fundierter sozialer Informationen zu einer gerechten und sozialverträglichen Strafzumessung beizutragen. Auf Ersuchen mit konkreten Aufträgen von Staatsanwaltschaften, Gerichten und Gnadenstellen stellt der aSD Kontakt zu Personen her, die in ein Strafverfahren involviert sind, um über deren persönliche Verhältnisse und sozialen Lagen zu berichten. Dabei handelt es sich nicht nur um beschuldigte, angeklagte oder verurteilte Erwachsene, sondern auch um Personen, die von einer Straftat betroffen sind, z. B. Opfer von häuslicher Gewalt.