Stellen für neu einzustellende Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes werden bei Bedarf im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben. Bewerbungen erfolgen dann online über das Bewerbungsportal der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen .
Nach der Einstellung als Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes (m/w/d) im Angestelltenverhältnis erfolgt spätestens nach 2,5 Jahren und bei Vorliegen der Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Hierfür gelten die folgenden Voraussetzungen:
- zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe sind Sie noch nicht 42 Jahre alt; als Mensch mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Mensch mit Behinderung (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) sind Sie noch nicht 45 Jahre alt,
- Sie sind Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundge-setzes oder haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
- Sie treten ein für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes,
- Sie sind dienstfähig aus amtsärztlicher Sicht und
- Sie verfügen über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.