Als Gerichtsvollzieheranwärterin bzw. -anwärter durchlaufen Sie eine 20-monatige Einführungszeit. Dabei erhalten Sie eine praktische Ausbildung von insgesamt elf Monaten sowie drei theoretische Lehrgänge von zwei, vier und drei Monaten. Die Lehrgänge finden im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen, Nebenstelle Monschau, statt. Die Ausbildung beginnt am 1. Juli des Zulassungsjahres und endet mit der Laufbahnprüfung für den Gerichtsvollzieherdienst. Die Prüfungen werden durch die Prüfungsausschüsse bei den jeweiligen Oberlandesgerichten abgenommen.

Die Ausbildung umfasst folgende Fächer

  • Zwangsvollstreckungsrecht,
  • Bürgerliches Recht und Handelsrecht,
  • Zustellungswesen,
  • Kostenrecht und
  • spezifische Fächer für Gerichtsvollzieherinnen bzw. Gerichtsvollzieher.

Außerdem vermitteln wir Ihnen Grundkenntnisse in folgenden Bereichen:

  • Psychologie,
  • Selbstverteidigung,
  • Steuerrecht und Arbeitsrecht,
  • Staatsrecht und Strafrecht und
  • Deeskalation und Eigensicherung

Ihre Perspektiven

Nach erfolgreichem Bestehen der Gerichtsvollzieherprüfung und bei entsprechender Eignung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe mit dreijähriger Probezeit und die Ernennung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher. Bei entsprechender Bewährung folgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.