Sie möchten mit Menschen arbeiten, sind kommunikativ, können sich gut organisieren und mit Zahlen umgehen? Sie sind außerdem empathisch, trauen sich aber auch zu, beherzt durchzugreifen, wenn es nötig ist?
Dann haben Sie schon beste Voraussetzungen für eine Bewerbung für die Zusatzausbildung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher bei der Justiz.NRW.
Sie sind bereits Beamtin bzw. Beamter bei der Justiz.NRW?
Dann sollten Sie die folgenden Voraussetzungen mitbringen:
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung,
- körperliche Fitness für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes und
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Sie sind Beamtin bzw. Beamter des Landes mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 1.2 (nichttechnischer Dienst)?
Dann sollten Sie die folgenden Voraussetzungen mitbringen:
mindestens drei Jahre Berufserfahrung,
körperliche Fitness für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes und
geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Zusätzlich müssen Sie vor dem Start Ihrer Ausbildung noch einen sechsmonatigen Eignungslehrgang absolvieren. Beginn ist der 1. Januar des Einstellungsjahres. Der Lehrgang besteht aus einem dreimonatigen fachtheoretischen Teil und aus fachpraktischen Ausbildungszeiten.
Sie sind Quereinsteigerin bzw. Quereinsteiger?
Dann sollten Sie die folgenden Voraussetzungen mitbringen:
- einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder einen gesetzlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf (z. B. Justizfachangestellte/r, Rechtsanwalts-/Notarfachangestellte/r, Bankkauffrau/-mann),
- mindestens drei Jahre Erfahrung in einer für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Tätigkeit,
- körperliche Fitness für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes,
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse,
- zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 39 Jahre und damit zum Zeitpunkt des Bestehens der Gerichtsvollzieherprüfung noch nicht 42 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch mit Behinderung (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre und damit zum Zeitpunkt des Bestehens der Gerichtsvollzieherprüfung noch nicht 45 Jahre alt; Kindererziehungs- und Pflegezeiten können ggf. zu einer Erhöhung der Altersgrenze führen,
- Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union und
- Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
Zusätzlich müssen Sie vor dem Start Ihrer Ausbildung noch einen sechsmonatigen Eignungslehrgang absolvieren. Beginn ist der 1. Januar des Einstellungsjahres. Der Lehrgang besteht aus einem dreimonatigen fachtheoretischen Teil und fachpraktischen Ausbildungszeiten.
Das verdienen Sie in der Ausbildung
Beschäftigte und Beamtinnen bzw. Beamte der Justiz.NRW und Beamtinnen bzw. Beamte des Landes führen während der Einführungszeit ihre bisherige Amts- oder Dienstbezeichnung und behalten ihre Besoldung beziehungsweise Bezüge.
Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger erhalten als Gerichtsvollzieheranwärterinnen bzw. Gerichtsvollzieheranwärter eine Unterhaltsbeihilfe, die sich aus einem monatlichen Grundbetrag und einem Familienzuschlag zusammensetzt. Der monatliche Grundbetrag beträgt 2.432,32 Euro (Stand 30.09.2024). Der Familienzuschlag wird in entsprechender Anwendung des nordrhein-westfälischen Landesbesoldungsrechts gewährt.
Die Ausbildungsgänge für den Gerichtsvollzieherdienst werden regelmäßig im Frühjahr eines Jahres, in der Regel zum März/April, u. a. im Justizportal ausgeschrieben. Bewerbungen sind über das dann geöffnete Bewerbungsportal an die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm zu richten.
Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte die folgenden Unterlagen bei:
- Tabellarischer Lebenslauf,
- ausgefüllter Vordruck mit ergänzenden Erklärungen zur Bewerbung,
- Kopie des Zeugnisses des erreichten Schulabschlusses,
- Kopie des Zeugnisses des erreichten Berufsabschlusses,
- Nachweise über die bisherige berufliche Tätigkeit und
- ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises.
Die rechtlichen Grundlagen zu der Einstellung von externen Bewerberinnen bzw. Bewerbern finden Sie in der APO GVöRA NRW. Diese gilt in Ergänzung zu der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Gerichtsvollzieherinnen bzw. Gerichtsvollzieher des Landes Nordrhein-Westfalen (Gerichtsvollzeiherausbildungsordnung – GVAO) .
Beeinträchtigung/schriftliche Bewerbung:
Sollten Sie aufgrund einer Beeinträchtigung Probleme mit unserem Online-Bewerbungsverfahren haben, können Sie sich auch schriftlich bewerben.