Zunächst starten Sie bei uns in der Regel als Justizhelferin bzw. Justizhelfer, und wir bringen Ihnen in der Praxis alles bei, was Sie wissen müssen. Um sich zur Justizwachtmeisterin bzw. Justizwachtmeister weiter zu qualifizieren, absolvieren Sie zusätzlich noch einen 10-wöchigen fachtheoretischen Lehrgang am Ausbildungszentrum der Justiz, Nebenstelle Monschau.

In dem zehnwöchigen fachtheoretischen Lehrgang lernen Sie in unserem Ausbildungszentrum der Justiz (Nebenstelle Monschau) die Grundlagen für einen erfolgreichen Einsatz im Rahmen des Sicherheitskonzeptes NRW. Hierzu zählt:

  • Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst,
  • Ausübung und Grenzen unmittelbaren Zwangs in Theorie und Praxis,
  • Waffenrecht, Waffenkunde und Bestimmung von Waffen,
  • Vermittlung grundlegender Rechtskenntnisse,
  • Grundzüge der Psychologie,
  • Dienstordnung,
  • Zustellungsrecht,
  • Staatsrecht und öffentliches Dienstrecht,
  • Gerichtsorganisation,
  • Gesundheitsfürsorge,
  • Fremd- und Eigensicherung,
  • Erste Hilfe (Betriebshelferinnen und Betriebshelfer),
  • praktische und theoretische Einweisung in Strahlenschutz einschl. der Möglichkeit des Erwerbs der Befähigung zur bzw. zum Strahlenschutzbeauftragten,
  • Gepäckdurchleuchtung und Eingangskontrolle,
  • Umgang mit dem Einsatz von Handfunksprechgeräten sowie
  • professioneller Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt.

Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs und einer mindestens 18-monatigen Berufserfahrung bei uns als Justizhelferin bzw. Justizhelfer folgt bei entsprechenden beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe – als Justizwachtmeisterin bzw. Justizwachtmeister.