Das Oberlandesgericht Hamm stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes (m/w/d) ein – Die Bewerbungsfrist endet am 31.08.2021

Das Oberlandesgericht Hamm sucht Sozialarbeiter/-innen und/oder Sozialpädagogen/-pädagoginnen als Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz.

Der ambulante Soziale Dienst (aSD) umfasst die Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe. Die Klientel besteht hauptsächlich aus straffällig gewordenen Personen mit vielfältigen Problemen wie Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Sucht, soziale Desintegration oder verringerte soziale Kompetenz.

Ziel der Arbeit des aSD ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und die Probanden zu befähigen, ihr Leben eigenverantwortlich zu organisieren und so zu verändern, dass sie in Zukunft straffrei leben können.

Die Einstellung als Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes erfolgt zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis (Entgeltgruppe S 15 TV-L) mit dem Ziel der Übernahme in das Beamtenverhältnis.

Einstellungsvoraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit und/oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung.

Das Oberlandesgericht Hamm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes (m/w/d) mit noch näher zu bestimmenden Dienstsitzen. In der Bewerbung kann angegeben werden, in welchem Landgerichtsbezirk eine Einstellung bevorzugt angestrebt wird.

Weitere Informationen können Sie der detaillierten Stellenbeschreibung entnehmen. Ergänzende Fragen beantwortet Ihnen Herr Gaub (02381/272 4709).

Bewerbungen sind noch bis zum 31.08.2021 über das Bewerbungsportal der Justiz im Internet (https://bewerbung-nrw.de/BVPlus/?stellenID=93089901) externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab möglich.


Martin Brandt, Pressedezernent