20.12.2023

Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 tritt der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Hamm Andreas Aschenbach nach 38 Dienstjahren in den Ruhestand. Gudrun Schäpers, Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, überreichte dem Vorsitzenden gestern die Urkunde zur Versetzung in den Ruhestand. Sie sprach dem verdienten Vorsitzenden auch im Namen der Landesregierung Dank und Anerkennung für die geleisteten Dienste aus.

Herr Aschenbach – im Jahr 1957 in Castrop-Rauxel geboren – trat nach einer Ausbildung zum Versicherungskaufmann und anschließendem Jurastudium 1988 in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Ende 1991 wurde er zum Richter am Landgericht Dortmund ernannt.

Im April 1999 wurde Herr Aschenbach zum Richter am Oberlandesgericht Hamm befördert und arbeitete zunächst im 16. (Baulandsenat) und dem mit diesem Senat in Personalunion verbundenen 22. Zivilsenat (zuständig insbesondere für Streitigkeiten in Grundstücksangelegenheiten, Streitigkeiten über Ansprüche aus Enteignung oder Aufopferung sowie Streitigkeiten über Ansprüche aus allgemeinen Schuldverhältnissen). Ab Mitte 2003 wechselte Herr Aschenbach in das Familienrecht und wurde nach der Tätigkeit in verschiedenen Senaten Anfang 2005 stellvertretender Vorsitzender des 5. Senats für Familiensachen und des damit in Personalunion verbundenen 33. Zivilsenats, der im Wesentlichen für Fragen der Anwaltshaftung im Familienrecht zu-ständig ist.

Seit Mai 2012 ist er Vorsitzender dieser beiden Senate.

Der verheiratete Jurist ist Vater von drei erwachsenen Kindern und lebt in Castrop-Rauxel.

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