Das Oberlandesgericht Hamm ist seit dem 01.07.2025 landesweit auch für Rechtsstreitigkeiten in zweiter Instanz aus dem bereich der Anwaltshaftung sowie Fragen anwaltlicher Vergütung zuständig.

Zur Anwaltshaftung zählen Fälle, in denen in Frage steht, ob eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt Pflichten gegenüber der Mandantschaft verletzt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. Typische Anwendungsfälle sind beispielsweise Streit über Fristversäumnisse, Fragen zum Inhalt der Rechtsberatung, zur Aufklärung über Risiken, zur Vornahme von Prozesshandlungen oder zum Umgang mit der Schweigepflicht. Eine zentrale Frage ist dabei oft, ob das Verfahren bei pflichtgemäßem Verhalten des Anwalts oder der Anwältin zu einem günstigeren Ergebnis geführt hätte. Bei Rechtsstreitigkeiten über die anwaltliche Vergütung muss das Gericht regelmäßig die Höhe oder die Berechtigigung der geltend gemachten Gebühren überprüfen. Auch hier sind nicht selten mögliche Pflichtverletzungen der Anwältin bzw. des Anwalts zu prüfen, die von der Mandantschaft dem Vergütungsanspruch entgegengehalten werden.

Rechtsstreitigkeiten aus diesen Bereichen zeichnen sich oft durch eine besondere Komplexität aus. Für ihre effiziente Bearbeitung sind zum einen vertiefte Kenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht und im Schadensrecht erforderlich. Zum anderen ist regelmäßig inzident der von der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt bearbeitete Fall zu beurteilen, unabhängig, aus welchem Rechtsgebiet dieser stamm. So sind im Bereich der Anwaltshaftung auch Spezialfragen zum Beispiel aus dem Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht zu prüfen.

Der beim Oberlandesgericht Hamm für die neue Spezialzuständigkeit zur Anwaltshaftung zuständige Fachsenat verfügt über die erforderlichen Spezialkenntnisse und ist erfahren darin, sich in die unterschiedlichsten neuen Rechtsgebiete einzuarbeiten. Die Konzentration dieser besonders anspruchsvollen Verfahren fördert eine einheitliche und fachkundige Rechtssprechung.

Das Oberlandesgericht Hamm trägt durch die Zuständigkeitskonzentration des Anwaltsrechts eine besondere Verantwortung, nicht nur dem Einzelfall gerecht zu entscheiden, sondern auch im Bewusstsein anwaltlicher Realitäten das Vertrauen in die Rechtsberatung zu festigen.