Telefonnummer der Serviceeinheit: 02381 272-5034
Besetzung:
Vorsitzender Richter am OLG Dr. Peglau (0,9) * #
Richter am OLG Vowinckel (stellvertretender Vorsitzender) (0,75) * + ° #
Richter am OLG Kuchler (0,9) * #
Richterin am OLG Schmidt (0,4) #
Richterin LG Dieckhöfer
* auch 48. Zivilsenat
° auch Anwaltsgerichtshof
+ auch Mitglied des 23. Zivilsenats
# auch 1. Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
Vertreter in folgender Reihenfolge: 1. Strafsenat, 2. Strafsenat, 4. Strafsenat, 5. Strafsenat
Zuständigkeit:
- Die Revisionen, Beschwerden betreffend Haftentscheidungen (§§ 304, 310 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §§ 112 ff. StPO) sowie Entscheidungen über die einstweilige Unterbringung (§ 126a StPO) und Entscheidungen über die Fortdauer der Untersuchungshaft sowie der einstweiligen Unterbringung (§§ 121, 122 StPO) aus dem Bezirk des Landgerichts
Bielefeld; - die Rechtsmittel in Strafsachen, in denen die Strafvollstreckungskammer in der Besetzung mit drei Richtern (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 GVG) entschieden hat, soweit sie nicht dem 1. Strafsenat zugewiesen sind, sowie die Rechtsmittel gegen Alleinentscheidungen des Vorsitzenden in diesen Verfahren;
- die Beschwerden im Zusammenhang mit den Verfahren zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung und dem Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Maßregel gemäß § 63 StGB, sowie die Rechtsmittel gegen Alleinentscheidungen des Vorsitzenden in diesen Verfahren;
- die aus dem Turnus in Strafsachen (Teil I C 3.3.2) zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 12.
Aus den Gründen zu Ziffer I. und II. dieses Beschlusses wird Teil II C. der Geschäftsverteilung für das Jahr 2026 – Zuständigkeit der Strafsenate – mit Wirkung ab dem 01.02.2026 wie folgt geändert:
Dem 3. Strafsenat wird für seine Zuständigkeit nach Ziffer 4 die Turnuszahl 16 zugewiesen.
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Aus den Gründen zu Ziffer I. und II. des 3. Änderungsbeschlusses vom 27.02.2026 zum Präsidialbeschluss vom 16.12.2025 wird Teil II C. der Geschäftsverteilung für das Jahr 2026 – Zuständigkeit der Strafsenate – mit Wirkung ab dem 01.03.2026 wie folgt geändert:
Dem 3. Strafsenat wird für seine Zuständigkeit nach Ziffer 4
• die Turnuszahl 14
• und ab dem 01.04.2026 die Turnuszahl 15
zugewiesen.
