Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-2053
  
Besetzung:
   

Vorsitzender Richter am OLG Zarth
Richter am OLG Hackbarth (stellvertretender Vorsitzender)
Richterin am OLG Seidler (0,6)
Richter am OLG Schulte

Vertreter: 24. Zivilsenat, in zweiter Linie 31. Zivilsenat

  

Zuständigkeit:   

  1. Die Streitigkeiten

    a) über Ansprüche aus Dienst-, Dienstverschaffungs- und Werkverträgen mit Einschluss der Baubetreuungs- und Träger-Bewerberverträge und mit Ausnahme der Bankgeschäfte;

    b) wegen der Vertiefung eines Nachbargrundstücks

    aus dem Landgerichtsbezirken

                                                                 Dortmund und Paderborn;


  2. unabhängig von der Rechtsgrundlage die Streitigkeiten über Ansprüche aus den in den Berggesetzen geregelten Rechten und Rechtsverhältnissen einschließlich der Ansprüche aus Bergwerkskauf- und -pachtverträgen und ähnlichen Rechtsgeschäften sowie den Ansprüchen aus § 114 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I. S. 1310) in der jeweils geltenden Fassung;

  3. aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 24. Zivilsenats, soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 1 betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 3.4.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;

  4. aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 28. Zivilsenats, soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 4 betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 3.4.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;

  5. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis FK – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 1;

  6. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis BAU – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 3;

  7. die aus dem Turnus in Zivislachen 8Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis M – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 13.

 

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