Telefonnummer der Serviceeinheit: 02381 272-2053
Besetzung:
Vorsitzender Richter am OLG Zarth
Richter am OLG Hackbarth (stellvertretender Vorsitzender)
Richterin am OLG Seidler (0,6)
Richter am OLG Schulte
Vertreter: 24. Zivilsenat, in zweiter Linie 31. Zivilsenat
Zuständigkeit:
- Die Streitigkeiten
a) über Ansprüche aus Dienst-, Dienstverschaffungs- und Werkverträgen mit Einschluss der Baubetreuungs- und Träger-Bewerberverträge und mit Ausnahme der Bankgeschäfte;
b) wegen der Vertiefung eines Nachbargrundstücks
aus dem Landgerichtsbezirken
Dortmund und Paderborn; - unabhängig von der Rechtsgrundlage die Streitigkeiten über Ansprüche aus den in den Berggesetzen geregelten Rechten und Rechtsverhältnissen einschließlich der Ansprüche aus Bergwerkskauf- und -pachtverträgen und ähnlichen Rechtsgeschäften sowie den Ansprüchen aus § 114 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I. S. 1310) in der jeweils geltenden Fassung;
- aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 24. Zivilsenats, soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 1 betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 3.4.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;
- aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 28. Zivilsenats, soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 4 betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 3.4.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;
- die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis FK – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 1;
- die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis BAU – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 3;
- die aus dem Turnus in Zivislachen 8Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis M – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 13.
