Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-2051
  
Besetzung:
  

Vorsitzende Richterin am OLG Dr. Hupe
Richter am OLG Dr. Züllighoven (stellvertretender Vorsitzender) (0,9)
Richter am OLG Reiner

Vertreter: 34. Zivilsenat, in zweiter Linie 17. Zivilsenat

Abweichend von Teil I D. Ziffer 1.1 treten die Mitglieder des 34. Zivilsenates in einander folgenden Vertretungsfällen reihum in der Reihenfolge ihres Dienstalters, bei gleichem Dienstalter in der Reihenfolge ihres Lebensalters, beginnend mit dem jüngsten Mitglied, als Vertreter für den 31. Zivilsenat ein.

Zuständigkeit:

  1. Die Streitigkeiten, an denen eine Bank, eine Sparkasse, ein Kreditinstitut oder ein Finanzinstitut oder deren Rechtsnachfolger beteiligt ist, sofern Ansprüche aus den in § 1 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes genannten Geschäften ( u. a. Einlagengeschäft, Kreditgeschäft, Diskontgeschäft, Depotgeschäft, Anlageberatung und -vermittlung) betroffen sind;

  2. die Streitigkeiten über Ansprüche aus Bankgeschäften mit Unternehmen, die den vorgenannten Instituten gemäß § 2 Abs. 3 KWG gleichgestellt sind;

  3. die Streitigkeiten aus Börsengeschäften nach dem BörsG;

  4. die Streitigkeiten über Schuldverschreibungen im Sinne des Schuldverschreibungsgesetzes;

  5. aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 34. Zivilsenats, soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 1 betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 3.4.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;

  6. im Rahmen der sonstigen Zuständigkeit des Senats zu Nr. 1 die Streitigkeiten über Ansprüche auf Unterlassung und Widerruf aus dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG);

  7. im Rahmen der sonstigen Zuständigkeit des Senats zu Nr. 1. die Streitigkeiten nach dem Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG);

  8. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis AS – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 2;

  9. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis M – zugewiesenen Verfahren. Die Turnuszahl beträgt 0.

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