Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-1618/-1620
  
Besetzung:
   

Vorsitzender Richter am OLG Dr. Mesch *
Richter am OLG U. Becker (stellvertretender Vorsitzender) *
Richterin am OLG Hettwer *
Richter am OLG A. Bruske *

* auch 37. Zivilsenat

Die Tätigkeit im 3. Senat für Familiensachen hat Vorrang vor der Tätigkeit im 37. Zivilsenat.

Vertreter: 7. Senat für Familiensachen, in zweiter Linie 6. Senat für Familiensachen


Zuständigkeit:  

  1. Die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Ahaus, Herne, Herne-Wanne, Steinfurt, Lüdenscheid und Lüdinghausen;

  2. alle in dieser Geschäftsverteilung nicht einem anderen Senat für Familiensachen ausdrücklich zugewiesenen Streitigkeiten und sonstigen Angelegenheiten;

  3. die aus dem Turnus in Familiensachen (Teil I B 3.4.1) zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 16.

 

zurück zur Übersichtsseite der Senate für Familiensachen