Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-1553
  
Besetzung:
   

Vorsitzende Richterin am OLG Bleistein *
Richterin am OLG Dr. Fritze (stellvertretende Vorsitzende) *
Richterin am OLG Dr. Ball (0,5) *
Richter am OLG Krichel *

* auch 40. Zivilsenat

Die Tätigkeit im 6. Senat für Familiensachen hat Vorrang vor der Tätigkeit im 40. Zivilsenat.

Vertreter: 11. Senat für Familiensachen, in zweiter Linie 13. Senat für Familiensachen 
   

Zuständigkeit:   

  1. Die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Borken, Delbrück, Paderborn und Tecklenburg;
       
  2. die Kostenangelegenheiten in Familiensachen entsprechend der Zuständigkeitsregelung für den 25. Zivilsenat, jedoch einschließlich der Beschwerden nach der Kostenordnung und nach § 168 FamFG sowie nach § 158 Abs.7 FamFG, soweit – bei Beschwerden –in 1. Instanz ein Familiengericht entschieden hat;

  3. die aus dem Turnus in Familiensachen (Teil I B 3.4.1) zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 14.

    

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